18 | 11 | 2016 | Schweiz | 0 | 11137 |
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«Schwarzer Tag für Wanderfische»
Der Aargauische Fischereiverband, Aqua Viva, ASA und der WWF bedauern den Entscheid des Verwaltungsgerichts Aargau: Es hat beschlossen, dass das Wasserkraftwerk Aarau keine weitere Prüfung von Lösungen zur Sicherstellung der Fischwanderung flussabwärts tätigen muss. Damit werde in Kauf genommen, dass Fische bei der Turbinenpassage geschnetzelt werden.
Ruedi Bösiger, Projektleiter «Lachs Comeback» beim WWF meint: «Es ist ein schwarzer Tag für Wanderfische in der Schweiz. Wenn solche Turbinen weiterhin der Status Quo bei neuen Wasserkraftwerken bleiben, ist an eine Rückkehr von Langdistanzwanderfischen wie dem Lachs in die Aare mittelfristig kaum zu denken». Auch Benjamin Leimgruber, stellvertretender Geschäftsführer von Aqua Viva, kann das Urteil nicht verstehen: «Das Bundesgesetz über die Fischerei sagt klar, dass die Fischwanderung bei Kraftwerksanlagen sichergestellt werden muss. In der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden kaum Abklärungen zur Sicherstellung des Fischabstiegs getätigt. Geltendes Recht wurde verletzt. Das darf nicht sein, dass Fische wie Aal, Äsche und Nase in den Turbinen weiter massenhaft getötet werden.»
Die vier einsprechenden Organisationen kritisieren, dass Fragen zu den technischen Möglichkeiten beim Kraftwerk Aarau vom Verwaltungsgericht untersucht wurden, anstatt aufgrund transparenter, nachvollziehbarer Grundlagen von den zuständigen Fachstellen der Behörden im Rahmen der Konzessionsprüfung.
Freipass, Lösungen zu vertagen?
«Dieses Urteil gibt Kraftwerksbetreibern von grossen Anlagen einen Freipass, Massnahmen zum Schutz der absteigenden Fische weiterhin zu vertagen, ohne nach Lösungen suchen zu müssen», meint Bösiger. Das Verwaltungsgericht verweist in seinem Urteil auf die inhärente Konzessionsbestimmung, wonach Anpassungen an den Stand der Technik verfügt werden können und verweist auf die kommende Sanierung im Rahmen des neuen Gewässerschutzgesetzes. «Es ist paradox,» sagt Bösiger, «dass die Sanierungsbedürftigkeit der neu entstehenden und konzessionierten Anlage schon jetzt feststeht und gemäss Planung dann bis 2022 vollzogen werden muss.»
Den Weiterzug prüfen
Der FV Aargau und die drei weiteren Organisationen hatten 2015 gemeinsam eine Beschwerde gegen die geplante Neukonzessionierung des Kraftwerks eingereicht und im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts detailliertere Abklärungen für den Fischschutz und den Fischabstieg verlangt. Sie werden innerhalb der gesetzlichen Frist das Dossier zum Urteil des Kraftwerks Aarau studieren und einen Weiterzug prüfen.
Das sagen die Kraftwerksbetreiber dazu
«Unser Ziel ist es, mit heute gesicherten Erkenntnissen und Massnahmen eine möglichst fisch- und umweltverträgliche Stromproduktion zu realisieren. Mit den gewählten Massnahmen erreichen wir eine Fischüberlebensrate von 80 bis 95 Prozent, je nach Länge der Fische, was eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Situation entspricht. Wir werden neue Erkenntnisse in das Projekt einfliessen lassen und insbesondere auch bei der Turbinenauswahl den letzten Stand der Erkenntnisse berücksichtigen. Wir setzen bei der Fischwanderung auf ein intelligentes und flexibles Regime.
Wenn die Fischwanderung dereinst besser erforscht sein wird (entsprechende Projekte sind am Laufen), könnte auch das Betriebsregime auf diese Wanderphasen hin adaptiert werden. Das bedeutet im Klartext, dann den Aal zu schonen, wenn er absteigen will. Und nicht das ganze Jahr hochwassergefährdende Verbauungen in unseren Grossgewässern aufzustellen.
Wir bedauern den Gang der Umweltorganisationen vor Gericht, nachdem wir uns zusammen mit den beiden Kantonen Solothurn und Aargau und deren Fachabteilungen bemüht haben, ein sehr gutes Projekt aus allen Perspektiven (Stromproduktion, Umweltmassnahmen und Besucherlenkung) zu entwickeln.»
Dr. Hans-Kaspar Scherrer, IBAarau AG
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