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![[Vierwaldstättersee:]</br>Klarer Gerichtsentscheid zum Live-Sonar-Verbot](/assets/cache/1920/1080/media/Artikel/2025/11/live-sonar/AdobeStock_1692981293-RGB.jpg)
| 05 | 11 | 2025 | Schweiz | |
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Die Klage gegen das Live-Sonar-Verbot auf dem Vierwaldstättersee ist vom Bundesgericht abgewiesen worden. Man kann gar von einem klassischen Eigentor der Kläger sprechen.
Die Sammelklage mehrerer Live-Scope-Fischer gegen das Verbot der hochmodernen Echolote ist vor Bundesgericht abgeblitzt. In der ausführlichen Urteilsbegründung ist insbesondere der Frage nachgegangen worden, inwiefern die Fischerei mit dem Live-Scope die gezielte Fischerei auf grosse Fische erleichtere. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass der Fang kaum wesentlich einfacher sei. Diesen Aussagen hielt das Bundesgericht die Angaben der Live-Scope-Hersteller über ihre Produkte entgegen und entkräftete somit das Argument, dass es jahrelanges Training erfordere, um mit Live-Sonar die Effizienz des Fischens zu steigern. Schliesslich schob das Gericht folgende Aussage nach: «Der Argumentation der Beschwerdeführer ist schliesslich entgegenzuhalten, dass ihr Widerstand gegen das Verbot nur schwer nachvollziehbar wäre, wenn ihre Aussage zuträfe, dass Live-Sonar-Echolote zu keinem signifikant höheren Fangertrag führten.» Salopp formuliert: Warum sich vor Bundesgericht für etwas einsetzen, wenn es sowieso nichts bringen soll?
Die Beschwerdeführer rügten im Weiteren, das Live-Sonar-Verbot würde die Rechtsgleichheit verletzen, weil andere Angelmethoden wie namentlich die Schleppfischerei, die für die Artenvielfalt gefährlicher sei, weiterhin erlaubt seien. Aber auch dieses Argument liess das Bundesgericht nicht gelten mit der Begründung, dass die Schleppfischerei kein gezieltes Aussuchen, Ködern und Fangen einzelner Fische ermögliche. Zumindest für die qualitative Zusammensetzung der Fischpopulationen stelle der Einsatz von Live-Sonar-Geräten somit die grössere Gefahr dar, weil sie das gezielte Fangen grosser Einzelfische ermögliche.
> Hier gehts zum Gerichtsurteil
Um was geht es? Die sogenannte Live-Sonar-Technologie liefert hochauflösliche Echolotbilder in Echtzeit. Damit kann der Fischer oder die Fischerin den Köder gezielt zum anvisierten Fisch führen. So können innert kürzester Zeit attraktive, grosse Fische gefangen werden. Das Thema betrifft nicht nur den Vierwaldstättersee. Deshalb misst der Schweizerische Fischerei-Verband dem Bundesgerichtsurteil gesamtschweizerische Bedeutung zu.
Es ist okay, wenn wir weiterhin erahnen müssen, wo ein Fisch stehen könnte. Und die Reaktion des Fischs auf unseren Köder ein grosses Fragezeichen bleibt. Wir müssen uns am Ende fragen, für was fischen wir? Hier sollte man stets bedenken: Hobbyfischer verhungern nicht, wenn sie keinen Fisch fangen. Wir bekommen unseren Zahltag unabhängig davon, wieviele Fische wir in die Statistik eintragen oder ins Internet hochladen.
Vielleicht noch ein Vergleich zur Jagd: Dort ist der Einsatz von Nachtsichtgeräten verboten, weil diese technologischen Neuheiten erweiterte Abschussmöglichkeiten eröffneten. Dort gelten technische Spielregeln, welche die Jagd an und für sich nicht einschränken und der gesamtgesellschaftlichen Vorstellung, wie eine korrekte oder faire Jagd auszusehen hat, entsprechen. Würde sich der Einsatz von Live-Sonar-Geräten flächendeckend durchsetzen (und das wird er ohne Regulierung), könnte dies dem gesellschaftlichen Ansehen der Fischerei kaum dienen. Ein technisch hochgerüstetes Computer-Spiel mit Fischen zu spielen, lässt sich imagemässig nicht mit Gewinn verkaufen. Unsere vielbeschworene Naturverbundenheit würde arg strapaziert, insbesondere da zurzeit die meisten Live-Sonar-Benutzer die grossen Fische sowieso nicht essen wollen.
Im Bundesgerichtsurteil wird deutlich, dass sämtliche juristischen Einwände der Live-Sonar-Freunde ins Leere liefen. Man kann sogar von einem klassischen Eigentor sprechen: Dass das Bundesgericht dermassen klar der Fischereikommission, welche das Verbot erliess, Recht gibt, bringt andere Kantone und ihre Fischereikommissionen schon fast unter Zugzwang, um entsprechend nachzuziehen.
Der Fischereiverband Kanton Luzern FKL spricht von einem «Sieg für das Fischen als Naturerlebnis».
«Auf diesen Entscheid mussten wir lange warten», sagt Sara Muff, Co-Präsidentin des Fischereiverbands Kanton Luzern. In der Tat: Im Sommer 2023 hat die Fischereikommission Vierwaldstättersee (Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri) beschlossen, dass beim Fischen keine Hightech Live-Sonar-Geräte eingesetzt werden dürfen. Dagegen haben Einzelpersonen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Die verlangte aufschiebende Wirkung wurde im Oktober 2023 abgelehnt. Jetzt, zwei Jahre später, liegt das materielle Urteil vor: Abweisung der Beschwerde, das Verbot der Kantone auf dem Vierwaldstättersee bleibt somit in Kraft.
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